Förderverein für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V.

Gründung

Am Freitag, den 05.12.2003, wurde im LSV-Vereinsheim ein neuer Verein aus der Taufe gehoben, dessen vornehmliches Ziel es sein wird, Spenden für unsere traditionell knappen Kassen zu generieren. Der Zuspruch seitens der Mitglieder war erfreulich: Direkt nach seiner Gründung zählt der Förderverein bereits ca. 15 Mitglieder. Bei Interesse genügt eine Mail an UllrichKrause@aol.com , um dem Verein beizutreten. Der monatliche Beitrag beträgt 1 Euro.
Im folgenden werden die wichtigsten Informationen über diesen Verein dargestellt, der nach wie vor sehr aktiv ist.

Spenderliste des Fördervereins

Die Einzugsermächtigung für eine monatliche Spende an den Förderverein kann man hier herunterladen - einfach ausfüllen und an folgende Adresse schicken: Lübecker Schachverein, Sophienstraße 19-21, 23560 Lübeck. Wir sind natürlich auch gerne bereit, einmalige Spenden entgegenzunehmen - in diesem Fall bitte Kontakt mit unserem Kassenwart Philipp Eitel aufnehmen oder das Geld direkt auf unser Konto bei der Sparkasse zu Lübeck, Kto.-Nr. 5-509278, BLZ 230 501 01 überweisen. Selbstverständlich sind alle Spenden steuerabzugsfähig, und eine entsprechende Bescheinigung wird den Spendern am Jahresende  zugeschickt.

Wir danken den edlen Spendern

Gernot vom Ende

Knut Gaebert

Dr. Holger Kirchner

Jens Maly

Michael Möllinger

Roland Rachfahl

Eckhard Stomprowski

Bodo Zündorf

Vorstand des Fördervereins (Stand: 10.03.2005)

1. Vorsitzender: Gernot vom Ende (ingridvomEnde@gmx.de)

2. Vorsitzender: Eckart Reuß (becki.reuss@travedsl.de)

Kassenwart: Philipp Eitel (ph.eitel@t-online.de)

Schriftführer: Eckhard Stomprowski (Stomprowski@aol.com)

Zum Beirat gehören Ullrich Krause und Torsten Gerke als Vertreter des LSV-Vorstandes.

Mitgliederliste des Fördervereins (Stand: 03.04.2005)

Ullrich Böttcher
Alf Dobbertin
Philipp Eitel
Gernot vom Ende
Dr. Holger Kirchner
Detlef Koch
Ullrich Krause
Dr. Andreas Longwitz
Jens Maly
Wolf Reimer
Eckart Reuß
Sergei Salov
Juri Schechtel
Eckhard Stomprowski
Dr. Bernhard Weber
Bodo Zündorf

Satzung des Fördervereins für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V.

§ 1   Name, Sitz und Geschäftsjahr

 Der Verein ist ein Zusammenschluss der am Schachsport und seiner Förderung  interessierten Personen. Der Name des Vereins lautet:

Förderverein für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V.

Der Förderverein hat seinen Sitz in Lübeck. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 § 2   Zweck und Gemeinnützigkeit

 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht durch personelle, finanzielle und ideelle Förderung des Lübecker Schachvereins von 1873 e.V. zur Unterstützung bei Anmietung von Vereinsmöglichleiten und andere geeignete Maßnahmen. Der Verein hat selbst keine eigenen Aktivitäten. Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr,. 1 der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins wird durch Erheben von Mitgliedsbeiträgen, Sammeln von Spenden sowie durch sonstige geeignete Zwecke verwirklicht. 
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 3   Mitgliedschaft

 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt (§2). Die Aufnahme in den Verein kann durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden keine Anteile des Vereinsvermögens.

 § 4  Beiträge

 Der monatliche Beitrag beträgt 1 €

 § 5  Vereinsorgane

 Organe des Vereins sind 

a.         die Mitgliederversammlung

b.         der Vorstand

c.         der Beirat

 Zu a:

Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich unter Wahrung einer Einladefrist von 14 Tagen schriftlich vom Vorstand einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder es von einem Dritten sämtlicher Vereinsmitglieder verlangt wird.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind, wovon wenigstens 2 dem Vorstand angehören müssen. Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechtsprüfer.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 Zu b:

Der Vorstand besteht aus:

1. dem 1. Vorsitzenden

2. dem 2. Vorsitzenden

3. dem Kassenwart

4. dem Schriftführer

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt (nach dem 1. Jahr: 2 und 4, nach dem 2. Jahr: 1 und 3).

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und sein Vertreter, jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand tagt bei Bedarf. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.

Zu c:

Der Verein hat einen Beirat der aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern des Lübecker Schachvereins v. 1873 e.V. besteht. Bei Bedarf unterstützt und berät der Beirat den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er ist das Verbindungsorgan zwischen dem Förderverein und dem Lübecker Schachverein v. 1873 e.V. Der Beirat kann vom Vorstand zu seinen Sitzungen einberufen werden.

§ 6   Auflösung des Vereins

Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der MV anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung (14 Tage) in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Lübecker Schachverein v. 1873 e.V., der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Schachports zu verwenden hat.

Genehmigt und beschlossen von der MV des

„Fördervereins für den Schachsport im Lübecker Schachverein v. 1873 e.V.“

Nächste Veranstaltung

Jahresversammlung am 31.03.06 im LSV-Klubheim