Förderverein
für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V. Gründung Am
Freitag, den 05.12.2003, wurde im LSV-Vereinsheim ein neuer Verein aus
der Taufe gehoben, dessen vornehmliches Ziel es sein wird, Spenden für
unsere traditionell knappen Kassen zu generieren. Der Zuspruch seitens
der Mitglieder war erfreulich: Direkt nach seiner Gründung zählt der Förderverein
bereits ca. 15 Mitglieder. Bei Interesse genügt eine Mail an UllrichKrause@aol.com
, um dem Verein beizutreten. Der monatliche Beitrag beträgt 1 Euro. Spenderliste
des Fördervereins Die
Einzugsermächtigung für eine monatliche Spende an den Förderverein
kann man hier
herunterladen - einfach ausfüllen und an folgende Adresse schicken: Lübecker
Schachverein, Sophienstraße 19-21, 23560 Lübeck. Wir sind natürlich
auch gerne bereit, einmalige Spenden entgegenzunehmen - in diesem Fall
bitte Kontakt mit unserem Kassenwart Philipp
Eitel aufnehmen oder das Geld direkt auf unser Konto bei der Sparkasse
zu Lübeck, Kto.-Nr. 5-509278, BLZ 230 501 01
überweisen. Selbstverständlich sind alle Spenden steuerabzugsfähig,
und eine entsprechende Bescheinigung wird den Spendern am Jahresende
zugeschickt. Wir
danken den edlen Spendern Gernot
vom Ende Knut
Gaebert Dr.
Holger Kirchner Jens
Maly Michael
Möllinger Roland
Rachfahl Eckhard
Stomprowski Bodo
Zündorf Vorstand
des Fördervereins (Stand: 10.03.2005) 1.
Vorsitzender: Gernot vom Ende (ingridvomEnde@gmx.de) 2.
Vorsitzender: Eckart Reuß (becki.reuss@travedsl.de) Kassenwart:
Philipp Eitel (ph.eitel@t-online.de) Schriftführer:
Eckhard Stomprowski (Stomprowski@aol.com) Zum
Beirat gehören Ullrich Krause und Torsten Gerke als Vertreter des
LSV-Vorstandes. Mitgliederliste
des Fördervereins (Stand: 03.04.2005) Ullrich
Böttcher Satzung des Fördervereins für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist ein Zusammenschluss der am Schachsport und seiner Förderung interessierten Personen. Der Name des Vereins lautet: Förderverein für den Schachsport im Lübecker Schachverein von 1873 e.V. Der Förderverein hat seinen Sitz in Lübeck. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit Zweck
des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht
durch personelle, finanzielle und ideelle Förderung des Lübecker
Schachvereins von 1873 e.V. zur Unterstützung bei Anmietung von
Vereinsmöglichleiten und andere geeignete Maßnahmen. Der Verein hat
selbst keine eigenen Aktivitäten. Er ist ein Förderverein im Sinne von
§ 58 Nr,. 1 der Abgabenordnung. § 3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt (§2). Die Aufnahme in den Verein kann durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden keine Anteile des Vereinsvermögens. § 4 Beiträge Der monatliche Beitrag beträgt 1 € § 5 Vereinsorgane Organe des Vereins sind a.
die
Mitgliederversammlung b.
der
Vorstand c.
der
Beirat Zu a: Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich unter Wahrung einer Einladefrist von 14 Tagen schriftlich vom Vorstand einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder es von einem Dritten sämtlicher Vereinsmitglieder verlangt wird. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind, wovon wenigstens 2 dem Vorstand angehören müssen. Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechtsprüfer. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zu b: Der Vorstand besteht aus: 1.
dem 1. Vorsitzenden 2.
dem 2. Vorsitzenden 3.
dem Kassenwart 4.
dem Schriftführer Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt (nach dem 1. Jahr: 2 und 4, nach dem 2. Jahr: 1 und 3). Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und sein Vertreter, jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand tagt bei Bedarf. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. Zu c: Der Verein hat einen Beirat der aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern des Lübecker Schachvereins v. 1873 e.V. besteht. Bei Bedarf unterstützt und berät der Beirat den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er ist das Verbindungsorgan zwischen dem Förderverein und dem Lübecker Schachverein v. 1873 e.V. Der Beirat kann vom Vorstand zu seinen Sitzungen einberufen werden. § 6 Auflösung des Vereins Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der MV anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung (14 Tage) in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Lübecker Schachverein v. 1873 e.V., der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Schachports zu verwenden hat. Genehmigt und beschlossen von der MV des „Fördervereins
für den Schachsport im Lübecker Schachverein v. 1873 e.V.“ Nächste Veranstaltung Jahresversammlung
am 31.03.06 im LSV-Klubheim |